Vorsorge beginnt immer früher
Bei der Suche nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für die künstliche Befruchtung bin ich durch Zufall auf ein (zumindest mir) ganz neues Thema gestoßen: Die genetische Präimplantationsdiagnostik (kurz: PID). Diese Untersuchung ermöglicht die Feststellung von Krankheiten, die ein Kind von den Eltern erben kann. Insbesondere bietet sie sich bei bestimmten Risikogruppen an, zum Beispiel
- Paaren mit wiederkehrenden Fehlgeburten wegen genetischer Krankheiten in der Vorgeschichte,
- Paaren mit wiederkehrenden Misserfolgen nach In-Vitro- Fertilisation,
- Paaren, die bereits ein Kind mit einer genetischen Krankheit haben,
- Paaren, bei denen in der Familienanamnese genetische Störungen aufgetreten sind oder
- Patienten, die Überträger solcher Krankheiten sind, wie: Mukoviszidose, Sichelzellenanämie, Tay-Sachs- Syndrom, Kleinwuchs und Huntington- Krankheit usw.
Das Besondere daran – und das war mir völlig neu: Die sogenannte pdg– oder pgs-Untersuchung wird auf Embryonen während des In-Vitro-Fertilisierungszyklus durchgeführt. Also nicht an Embryonen im Mutterleib, sondern noch im “Reagenzglas”.
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