Bescheid(wissen) über Grunderwerbsteuer
Vor einer Woche habe ich in einem Artikel schon über den Boom von Fertighäusern berichtet, siehe hier. Tatsächlich ist es ja so, dass diese in den Katalogen der Anbieter immer nicht nur recht gut aussehen, sondern auch mit Preisen beworben werden, zu denen man nicht Nein sagen kann. Ein schlüsselfertiges Haus für 180.000 Euro – klingt für sich gesehen doch nicht schlecht oder? Schön wärs, denn vor dem Hausbau kommt in den meisten Fällen erst der Grundstückskauf. Denn ohne eigenes Grundstück kann der Traum vom Haus nicht wahr werden…
Besonders aufpassen – bzw. gut kalkulieren – muss man übrigens, wenn man das Grundstück direkt zusammen mit dem Fertighaus erwirbt. Häufig bieten Bauträger bzw. Vermittler von Fertighäusern ein “Komplettpaket” an und vermitteln neben dem Haus auch gleich noch das passende Grundstück. Das ist natürlich praktisch, hat allerdings einen (steuerlichen) Nachteil: Die Grunderwerbsteuer. Diese zahlt man bei jedem Grundstückskauf. Je nach Bundesland beträgt diese Steuer zwischen 3,5% und 6% und wird auf den Kaufpreis des Grundstücks berechnet. Einfaches Beispiel: Das Grundstück kosten 50.000 Euro, in Sachsen zahlt man darauf (nur) 3,5% Grunderwerbsteuer. Macht also 1.750 Euro, die das Finanzamt haben möchte.