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Gold zu Geld machen

Ich finde immer wieder interessant, wie häufig bei Einbrüchen davon gesprochen wird, dass dabei jede Menge Schmuck verschwunden ist. Haben denn wirklich so viele Menschen solche Unmengen Schmuck daheim? Noch dazu so wertvollen? Naja, vielleicht wohne ich in der falschen Gegend. Ich nenne zwar auch ein wenig Schmuck mein Eigen, allerdings ist der von eher untergeordnetem Wert (wenn überhaupt).

Klar, gerade Goldschmuck ist natürlich eine gute Wertanlage bei der Entwicklung des Goldpreises. Da lohnt es sich schon, das ein oder andere Stück aufzubewahren und sich zu gegebener Zeit davon zu trennen. Genügend Spezialisten im Goldankauf gibt es inzwischen, die Altgold, Zahngold, Golduhren, Brillantschmuck, Goldschmuck, Silber, Platin, Goldmünzen, Silbermünzen, Goldbarren, Silbertabletts und versilbertes Besteck usw. ankaufen.

GOLDANKAUF PER POST

Doch wie funktioniert das? Ich erkläre euch das mal an einem bekannten Goldankauf Kölns, der hier stellvertretend für sämtliche Geschäfte zum Goldankauf dient: Man packt die zu veräußernden (Schmuck-)Stücke zusammen und besucht damir eine Filiale für den Goldankauf. Dort werden – im Optimalfall bei einer Tasse Tee oder Kaffee – die mitgebrachten Schätze begutachtet. Der Ankäufer errechnet dann einen seiner Meinung nach angemessenen Preis und man kann diesen entweder akzeptieren (und erhält den vereinbarten Preis in bar ausgezahlt) oder ablehnen (und nimmt seine Schmuckstücke wieder mit nach Hause).

GOLDANKAUF PER POST

Nun wohnt nicht jeder in der Nähe eines Goldankaufs. Als Alternative kann man mit den Mitarbeitern manchmal auch einen Hausbesuch vereinbaren oder sendet die die Edelmetalle oder den Schmuck ganz einfach per Post an eine Ankaufstelle. Dazu gibt es einige Vorschriften, die eingehalten werden müssen, z. B. ein gesetzlich vorgeschriebenes Edelmetallbegleitschreiben. Darüber sollte man sich im Vorfeld etwas genauer informieren, wenn man diese Variante des Goldverkaufs wahrnehmen möchte; nicht dass die wertvolle Sendung auf dem Postweg verschwinde

So, und nun hat die “Steuertante” noch einen schlauen Tipp zum Schluss: Der Verkauf von Gold ist steuerfrei! Voraussetzung ist allerdings, dass man das verkaufte Gold zuvor länger als ein Jahr im Besitz hatte. Trifft dies nicht zu, handelt es sich um ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft und die daraus erzielten Gewinne unterliegen der Einkommensteuer. Also unbedingt schauen, dass mindestens ein Jahr seit der Anschaffung vergangen ist, das gilt übrigens nicht nur für die Veräußerung von Gold.

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